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Auf dem Treffen der Innenminister der Bundesländer war der Bremer Vertreter Ulrich Mäurer mit seinen Plänen für einen Neuregulierung des Glücksspiels gescheitert. Im eigenen Bundesland Bremen arbeitet Mäurers Innenbehörde gemeinsam mit dem Wirtschaftsressort jedoch daran, die eigenen Pläne in die Tat umzusetzen. Und das bedeutet für die Glücksspielbranche nichts Gutes.
Wie aus den Entwürfen für eine Glücksspielreform hervorgeht, soll die Anzahl der Spielhallen und Wettbüros im Bundesland deutlich sinken. Bis 2024 könnte so ein Großteil der Unternehmen von der Bildfläche verschwinden. Branchenvertreter kritisieren die Pläne, die Bremer Politik scheint jedoch wild entschlossen.
In Bremen arbeiten das Wirtschaftsressort und die Innenbehörde derzeit emsig daran, das Glücksspielgesetz des Bundeslandes zu überarbeiten. Bereits 2024 sollen neue „Spielregeln“ greifen, die auf die Glücksspielbranche horrende Auswirkungen haben könnten. Darf man dem Gesetzesentwurf glauben, soll der Mindestabstand zwischen Spielhallen von derzeit 250 Meter auf 500 Meter erhöht werden. Zudem dürfen Wettbüros und Spielhallen gleichermaßen nur noch mindestens 250 Meter von einer weiterführenden Schule beheimatet sein.
Das Spiel möchten die Bremer Politiker jedoch noch weiter einschränken. So wird es künftig verboten sein, die Spieler und Besucher in den Glücksspieleinrichtungen mit Getränken oder Speisen zu versorgen. Ebenfalls angepasst werden soll der Zugang zu den Glücksspielangeboten. Statt wie bisher ab 18 Jahren sollen diese erst ab 21 Jahren zugänglich sein. Innerhalb von sozial schwachen Stadtteilen sollen nach dem Willen der Innenbehörde zudem gar keine Lizenzen mehr vergeben werden.
Schon die Entscheidungen der Politik sorgen vielerorts für Kritik. Noch kritischer beäugt wird aber vor allem der Weg der Entscheidungsfindung. Weichen soll im Zweifel künftig das Glücksspieletablissement, dessen Betreiber mehr Zweigstellen im Bundesland besitzt. Ist diese Anzahl identisch, soll das Los entscheiden. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass im Zweifel das Losglück darüber entscheidet, ob Menschen ihren Arbeitsplatz behalten können oder nicht. Eine sehr fragwürdige Entscheidung, die jedoch ohnehin noch von verschiedenen Stellen abgesegnet werden muss. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen: Das Losverfahren bei der Vergabe der Konzessionen ist in der Regel nicht zulässig.
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