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Das hatte sich die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) etwas anders vorgestellt. Diese wendete sich jüngst in einem Rundbrief an die Provider und erklärte, dass diese Internetseiten mit illegalen Glücksspielangeboten sperren sollen. Und zwar auf rein freiwilliger Basis, aber auf Zuruf durch die Behörde.
Das Problem: Diesen Weg wollen die Internet-Provider nicht mitgehen. Stattdessen verwiesen diese darauf, sich nach den gesetzlichen Regelungen orientieren zu wollen. Auf Zuruf sei eine Sperre deshalb nicht möglich. Die Politik reagierte und wies in Form der Behörde darauf hin, dass mögliche Zwangsgelder bei einem Widerstreben erhoben werden können.
Nach und nach wollte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Deutschland dem unregulierten Glücksspiel den Garaus machen. Das gestaltet sich aber offenbar problematischer als gedacht. Während die Behörde scheinbar davon ausging, die Sperren bei den Providern einfach auf Zuruf einfordern zu können, stellen sich diese quer. Und das nicht ohne Grund. In der Regel ist eine Netzsperre nicht ohne Weiteres möglich. Es handelt sich dabei um ein schwerwiegendes Instrument der Regulierung, welches folglich erst nach einem formellen Verwaltungsverfahren umgesetzt wird. Die Folge: Telekom, PYÜR und Vodafone lehnen als Provider die freiwillige Zusammenarbeit mit der GGL ab.
Von den Konzernen heißt es, dass man sich an die rechtlichen Bedingungen halten wolle und deshalb erst einmal analysieren werde, unter welchen Voraussetzungen die Sperren umgesetzt werden sollen. Ein herber Rückschlag für die Behörde.
Ohnehin ist die Kritik an den Netzsperren in den vergangenen Wochen immer lauter geworden. Der digitalpolitische Sprecher der FDB, Maximilian Funke-Kaiser warnte davor, dass Netzsperren mit starken Einschränkungen der Grundrechte verbunden seien. Petra Sitte (Linke) gab an, dass Netzsperren quasi eine Aufforderung darstellen würden, Gesetze zu brechen. Dennoch zeigt sich die Behörde derzeit ziemlich unbeeindruckt. Es gehe um eine langfristige Kooperation und Vertrauen, heißt es. Man habe die Provider deshalb sensibilisieren wollen. Gleichzeitig teilte die Behörde aber auch mit, dass im Zweifalls ein „Zwangsgeld“ gegen die Provider erhoben werden könne. Dieses könne bis zu einer halben Million Euro betragen. Ob allerdings die Androhung von Strafen die beste Basis für eine vertrauenswürdige Zusammenarbeit bildet, darf zumindest bezweifelt werden.
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